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   BVerwG, 08.03.1988 - 2 B 92.87   

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https://dejure.org/1988,2608
BVerwG, 08.03.1988 - 2 B 92.87 (https://dejure.org/1988,2608)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.1988 - 2 B 92.87 (https://dejure.org/1988,2608)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 1988 - 2 B 92.87 (https://dejure.org/1988,2608)
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Lehrer mit 'Baghwan-Kleidung'

Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 GG, positive - negative Religionsfreiheit

Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 937
  • DVBl 1988, 698
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1988 - 2 B 92.87
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb - in Ausnahme fällen - nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 28.378 ; 47.182 ).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Im übrigen sei nach jüngeren Entscheidungen der Fachgerichte die religiöse Neutralitätspflicht der Schule bereits verletzt, wenn ein einzelner Lehrer während der Unterrichtszeit Kleidungsstücke trage, die einen eindeutigen Rückschluß auf seine religiöse Überzeugung gestatteten (Verbot des Tragens von "Bhagwan"-typischer Kleidung, vgl. BVerwG, NVwZ 1988, S. 937; BayVGH, BayVBl 1985, S. 721; OVG Hamburg, NVwZ 1986, S. 406).
  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Die Verwendung von Symbolen verändert sich ebenso im Laufe der Zeit wie die Heftigkeit der durch sie hervorgerufenen Resonanz: mal stehen politische Plaketten (z.B. "Stoppt Strauß", "Atomkraft - nein danke"), mal religiös hergeleitete Zeichen wie die orangefarbene Kleidung der Bhagwan(Osho)-Anhänger im Vordergrund (BVerwG, NVwZ 1988, S. 937).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 2 LB 2171/01

    Auswahl; Beamter; Bekleidung; Bekleidungsvorschrift; Bildungsauftrag; Eignung;

    Das Gebot weltanschaulich-religiöser Neutralität ist nicht erst dann verletzt, wenn eine religiöse Handlung unterstützt wird, wie es in den sogenannten Bhagwan-Fällen von der Rechtsprechung angenommen wurde (vgl. Meditation als religiöse Handlung BVerwG, Beschl. v. 08.03.1988 - 2 B 92/87 - NVwZ 1988, 937, Bay. VGH, Beschl. v. 03.09.1985, Beschl. v. 9.9.1985 - 3 CS 85 A/1338 - NVwZ 1986, 405, OVG Hamburg, Beschl. v. 26.11.1984, - Bs I 171/84 - NVwZ 1986, 406).
  • VG Lüneburg, 16.10.2000 - 1 A 98/00

    Auswahl; Beamter; Bekenntnis; Bekenntnispflicht; Bekleidung; Eignung;

    Dieser Bildungs- und Erziehungsauftrag des Staates schließt eine Neutralitätspflicht in Fragen der Religion und des Glaubens lediglich in dem Sinne ein, dass von der Klägerin im "Spannungsverhältnis zwischen der durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG gewährleisteten positiven Bekenntnisfreiheit und der ebenfalls durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG gewährleisteten negativen Bekenntnisfreiheit im Schulbereich" (BVerwG, Beschluss vom 8.3. 1988 - 2 B 92.87 -, DVBl. 1988, 698) das Toleranzgebot (BVerfG, Beschluss vom 16.10.1979 - 1 BvR 647/70 und 7/74 -, BVerfGE 52, 223, 246 f.) zu beachten und zu befolgen ist.
  • BVerwG, 15.10.1993 - 7 B 45.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerfGE 86, 133 [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91] , BVerwG, Beschluß vom 8. März 1988 - BVerwG 2 B 92.87 - NVwZ 1988, 937 [BVerwG 08.03.1988 - 2 B 92/87] ) ist in der Regel davon auszugehen, daß das Gericht bei seiner Entscheidung die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat.
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